AGB
Meine Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen bestimmte Vertragsbedingungen klären, die Ihnen als Vertragspartei bei Vertragsabschluss auferlegt werden.
Buchung
Chiara hält den Termin frei ab dem Zeitpunkt der verbindlichen Zusage durch den Veranstalter. Bis dahin kann der Termin anderweitig vergeben werden. Bei Terminbuchungen besteht kein Widerrufsrecht. Eine Terminreservierung ist möglich, jedoch maximal eine Woche ab der Reservierungszusage.
Gage/Fahrtkosten
Die Gage inkl. Fahrtkosten ist am Tag der Veranstaltung zu bezahlen. Die Fahrtkosten betragen 0,50 € pro Kilometer und sind vom Auftraggeber zu bezahlen. Spontane Spielverlängerungen sind möglich, werden jedoch zusätzlich verrechnet. Der Preis wird von Chiara bereits im Vorhinein mitgeteilt.
Haftung
Für Beschädigungen an meinem technischen Equipment, die durch Gäste, Mitarbeiter, Beauftragte des Veranstalters oder des Veranstalters selbst verursacht werden, sind voll zu ersetzen.
Pflichten des Brautpaares
- Sofern die Trauung an einem anderen Ort oder zu einer anderen Tageszeit als oben angegeben stattfindet, hat das Brautpaar die Chiara unverzüglich telefonisch und schriftlich mitzuteilen.
- Die Liedauswahl muss mindestens 2 Wochen vor der Trauung bekannt gegeben und mit Chiara durchgesprochen werden. Bei Hochzeiten/Taufen müssen die Wunschtitel in der richtigen Reihenfolge übermittelt werden.
- Diese Pflichten müssen nicht persönlich vom Brautpaar erfüllt werden, weshalb das Brautpaar auch eine dritte Person mit der Erfüllung der Pflichten beauftragen kann. Gerne kann Chiara auch hier Vorschläge liefern.
Pflichten der Künstlerin
- Chiara sichert am Veranstaltungstag zur ausgemachten Uhrzeit ein rechtzeitiges Erscheinen am Ort der Hochzeit zu und hat sich auf die Liedwünsche des Brautpaares vorbereitet, um die gewünschte musikalische Begleitung zu gewährleisten.
- Chiara studiert auf den Wunsch des Brautpaares hin – soweit stimmlich möglich – jedes Lied ein. Auch Lieder, die sich nicht im Repertoire befinden. Dafür ist jedoch eine Aufwandsentschädigung von 20€ pro Lied zusätzlich zu entrichten.
Trauungen im Freien
Das Brautpaar hat dafür Sorge zu tragen, dass das technische Equipment im Zeitrahmen von Aufbau bis Abbau vor schädigenden Einflüssen wie z.B. extremer Hitze, Nässe oder Feuchtigkeit, geschützt ist. Für Beschädigungen dieser Art, die vom Brautpaar zu vertreten sind, hat dieses zu haften.
Sollte kein Strom vorhanden sein, ist dies sofort an Chiara zu melden.
Absage bzw. Verschiebung
- Entfällt die Veranstaltung bzw. die Buchung durch Absage des Brautpaares, ohne dass ein Verschulden von Alina oder höhere Gewalt vorliegt, behält Chiara mindestens die 40-prozentige Anzahlung als Stornogebühr. Falls die Absage weniger oder bis zu 2 Monate vor Veranstaltungstag kommuniziert wird, steht Chiara die vereinbarte Gage zur Gänze zu. Ersparte Aufwendungen, wie z.B. Fahrtkosten, muss das Brautpaar nicht überweisen.
- Muss die Veranstaltung verschoben werden, entstehen, wenn beidseitig zeitlich möglich, keine Mehrkosten. Sollte der geänderte Termin bei Chiara jedoch bereits belegt sein, ist dies einer Veranstaltungsabsage seitens des Brautpaares gleichgestellt und es wird, wie im vorherigen Absatz beschrieben, vorgegangen.
- Bei krankheitsbedingtem Ausfall von Chiara werden sich die Vertragsparteien ernsthaft bemühen, sich einvernehmlich, entweder auf eine Vertragsauflösung samt Rückerstattung der Anzahlung oder auf einen von Chiara organisierten Ersatzmusiker, zu einigen. Ist Chiara durch Krankheit verhindert, so ist dies dem Brautpaar unverzüglich mitzuteilen.
- Fälle höherer Gewalt und ähnlicher Ereignisse (z.B. bei Unfall, Wetterextremen, Streik, Landestrauer, Naturkatastrophen, Unruhen, behördliches Verbot, Pandemie etc.) führen zur Vertragsauflösung samt Rückerstattung der Anzahlung bzw. Verzicht auf die Geltendmachung gegenseitiger Schadensersatzansprüche.
Widerrufsrecht
- Das Brautpaar hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Brautpaar Chiara mittels einer eindeutigen Erklärung per E-Mail über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
Veröffentlichung/Social Media
Techniker/Beauftragte sind berechtigt der Veranstaltung beizuwohnen, Ton- und/oder Videoaufnahmen von meinem Auftritt zu erstellen und diese zu eigenen Werbezwecken (Referenzen) zu veröffentlichen. Gerne können Fotos und Videos – auf denen ich zu sehen/hören bin – nach Absprache veröffentlicht werden. Ich selbst darf jegliches Bild- und Videomaterial, das während der Veranstaltung entstanden ist, auf den sozialen Medien für Werbezwecke verwenden, außer es wird vom Veranstalter ausdrücklich untersagt.
Letzte Änderung: 18.03.2025
